Allgemeine Geschäftsbedingungen des Seminar Service


§ 1 Zustandekommen des Vertrages

 

1.1 Der Abschluss von Verträgen gleich welcher Art erfolgt ausschließlich unter Zugrundelegung nachstehender Bedingungen. Entgegenstehende Bedingungen des Vertragspartners haben für uns nur Gültigkeit, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich anerkannt werden.

1.2 Änderungen oder Ergänzungen dieser Bedingungen müssen von uns schriftlich bestätigt werden. Mündliche Nebenabreden haben keine Gültigkeit.

1.3 Soweit sich aus diesen Bedingungen nichts weiter ergibt, gilt ergänzend ausschließlich deutsches Recht.

1.4 Angestellte der MIO GmbH sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des jeweiligen Vertrages einschließlich dieser Geschäftsbedingungen hinausgehen.

 


§ 2 Leistungsumfang und Durchführung

 

2.1 Für alle offenen Seminare aus dem Schulungskatalog sind in den Seminargebühren die folgenden Leistungen enthalten:

  • Seminar- und Arbeitsunterlagen,
  • Vormittags: Pausengetränke sowie Obst, Joghurt o.ä.
  • Mittagessen (Buffet oder 3-Gang-Menü) inkl. 1 Getränk,
  • Nachmittags: Pausengetränke sowie Gebäck,
  • Kalte Getränke während des Seminars (außer in PC-Schulungsräumen),
  • 1 gemeinsames Abendessen mit Begrüßungscocktail (ab 2-tätigen Veranstaltungen).

Der Umfang der Leistungen bei individuellen Schulungen ergibt sich aus dem Kostenvoranschlag.

2.2 Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich.

2.3 Kann der Vertrag aus Gründen, die der Vertragspartner zu vertreten hat, von uns erst nach Ablauf von 4 Monaten nach Vertragsabschluss erfolgen, so erhöht sich der vereinbarte Preis um zwischenzeitlich erfolgte Preis- und Erhöhungszuschläge oder zwischenzeitlich eingetretene umlagefähige Steuererhöhung (z.B. Mehrwertsteuer).

2.4 Die MIO GmbH behält sich vor, die Inhalte der Schulungen zu modifizieren, soweit das vereinbarte Ausbildungsziel hierdurch nicht beeinträchtigt wird. Die Teilnehmer erhalten nach Abschluss ein Zertifikat.

2.5 Die von der MIO GmbH beauftragten Trainer sind gegenüber den Teilnehmern weisungsbefugt und berechtigt, das Hausrecht auszuüben.

 


§ 3 Teilnehmerzahl

 

Im Rahmen der offenen Seminarveranstaltungen der MIO GmbH garantieren wir Ihnen die Betreuung in Kleingruppen, d.h.:

  • zu maximal 6 Teilnehmern bei Schulungen, die überwiegend am PC sind,
  • zu maximal 8 Teilnehmern bei allen übrigen Schulungen!

Die Mindestteilnehmerzahl liegt bei 4 Personen.

 


§ 4 Zahlungs- und Stornobedingungen

 

4.1 Die Seminargebühr entsteht durch die Anmeldung. Sie ist sofort nach Erhalt der Rechnung fällig. Aufgrund der begrenzten Teilnehmerzahl werden die Anmeldungen erst mit dem erfolgten Zahlungseingang berücksichtigt.

4.2 Die Bearbeitung der Anmeldung erfolgt mittels EDV.

4.3 Bei einer Seminarabsage seitens des Seminarveranstalters, z. B. bei technischen Problemen oder aber wenn bei offenen Seminaren die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wurde, wird die Seminargebühr komplett zurück erstattet.

4.4 Im Falle der Erkrankung des Referenten oder bei sonstigen nicht von der MIO GmbH zu vertretenden Seminarausfallgründen bietet die MIO GmbH dem Auftraggeber einen Ersatztermin an. Sollte der Ersatztermin nicht zustande kommen, kann die MIO GmbH zurücktreten. Rücktrittsbedingte Ersatzansprüche gegen die MIO GmbH bestehen dann nicht.

4.5 Storno seitens des Seminarteilnehmers: Bei einer Abmeldung bis 14 Tage vor Seminarbeginn erheben wir eine einmalige Stornogebühr in Höhe von € 55,-. Nach dieser Frist ist die Seminargebühr in voller Höhe zu zahlen.

4.6 Sollte der Seminarteilnehmer einen Ersatz bringen erfolgt die Umbuchung kostenlos.

4.7 Eine Absage muss schriftlich erfolgen. Maßgebend für die Berechnung der Stornobedingungen ist der Zeitpunkt des schriftlichen Eingangs bei der MIO GmbH.

4.8 Der Schulungsvertrag kann seitens der MIO GmbH unter Beibehaltung des Anspruchs auf den Teilnehmerbeitrag gekündigt werden, wenn der Teilnehmer trotz Abmahnung den Schulungsablauf stört oder die Einrichtungen beschädigt oder wenn seine Teilnahme für den Dozenten oder andere Teilnehmer unzumutbar sein sollten.

4.9 Unsere Verpflichtung aus jedem Vertrag entfällt, wenn wir nach Vertragsschluss von einer Bank oder Auskunftei erfahren, dass Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Vertragspartners bestehen. In diesem Fall sind wir berechtigt, nach unserer Wahl Sicherheit oder Vorauskasse zu verlangen, oder vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass der Vertragspartner daraus irgendwelche Rechte herleiten kann. Bei einem Rücktritt vom Vertrag durch uns sind wir berechtigt, Schadenersatz zu verlangen.

4.10 Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, Zinsen in Höhe von 4 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu verlangen. Die Geltendmachung weiteren und darüber hinaus gehenden Verzugsschadens bleibt unberührt.

4.11 Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzugs bleibt der MIO GmbH vorbehalten.

 


§ 5 Urheberrechte

 

Die im Seminar zur Verfügung gestellten individuellen Schulungsunterlagen bleiben geistiges Eigentum der MIO GmbH und dürfen auch nicht in Auszügen vervielfältigt werden.

 


§ 6 Garantie

 

Falls Sie bis zur ersten Pause einer Veranstaltung feststellen, dass Ihre Erwartungen nicht erfüllt werden, können Sie kostenlos auf eine andere Veranstaltung der MIO GmbH in der selben Preiskategorie umbuchen oder aber einen Stellvertreter senden.

 


§ 7 Gewährleistung und Haftung

 

7.1 Die MIO GmbH haftet nur bei vorliegen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Haftung für unmittelbare Schäden, insbesondere der entgangenen Gewinn, ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen und im übrigen auf € 100.000 für Sach- und Personenschäden und auf € 10.000 für Vermögensschäden beschränkt.

7.2 Soweit die Haftung nach Ziffer 7.1 beschränkt ist, umfasst diese Beschränkung auch Ansprüche aus unerlaubter Handlung sowie Ansprüche gegen Mitarbeiter oder Beauftragte der MIO GmbH.

 


§ 8 Allgemeines

 

8.1 Kontakt zu Referenten: Vor und nach den Seminaren können Sie mit den Referenten Kontakt aufnehmen.

8.2 In Ausnahmefällen behalten wir uns den Wechsel von Dozenten und/oder Änderungen im Programmablauf vor. In jedem Fall beschränkt sich die Haftung der MIO GmbH ausschließlich auf die Seminargebühr.

 


§ 9 Teilnichtigkeit

 

Die Ungültigkeit einzelner Bestimmungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen nicht. Etwa unzulässige, unwirksame oder nichtige Bestimmungen sind zwischen den Parteien nach deren Sinn neu zu vereinbaren.

 


§ 10 Schlussbestimmungen

 

10.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) dienen als Grundlage jeglicher Vertragsabschlüsse mit dem Seminarbereich. Sie gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf seine Geschäftsbedingungen ist hiermit widersprochen. Vereinbarungen, die von den hier angegebenen Punkten abweichen, bedürfen der Schriftform.

10.2 Der Gerichtsstand ist Oberhausen Rheinland.

 


§ 11 Zimmerreservierung

 

Gerne sind wir Ihnen bei der Zimmerreservierung behilflich. Die Kosten für die Übernachtung werden Ihnen seitens des Hotels direkt in Rechnung gestellt. Der Vertrag wird direkt zwischen Ihnen und dem Hotel geschlossen.

Stand: Dezember 2004




  So erreichen Sie uns:


Telefon: (02 08) 63 53 91 03

Email: seminare@service-group.net

Details zur Anreise finden Sie unter der Rubrik Anfahrt.

 

Bildungsscheck

Das Land NRW übernimmt 50% der Seminarkosten (max. 500 €) für Sprach-, IT-Kurse, Arbeits- und Lerntechniken sowie Schlüsselqualifikationen.

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Informationen über den Bildungsscheck finden Sie unter:

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